

Veranstaltungskalender (70KB)
Unsere Broschüre gibt
Ihnen einen kurzen Überblick
über unsere Residenz und
unseren Service.
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| Direktor Claus Nothnagel |
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| Telefon | (06131) 21 66 - 0 |
| Fax | (06131) 21 66 - 966 |
| Email senden | |
Unser ambulanter Pflegedienst steht Ihnen an 7 Tagen in der Woche zur Verfügung. Auch in der Nacht sind unsere Mitarbeiter über das Notruf-System für Sie da.
Ärztlich verordnete Maßnahmen (Krankenversicherung SGB V) sowie eine Fülle von pflegerischen und hauswirtschaftlichen Leistungen Pflegeversicherung SGB XI) werden vom ambulanten Dienst erbracht.
Für Bewohner, die einen Leistungsanspruch aus der Pflegeversicherung (mindestens Pflegestufe 1 oder eingeschränkte Alltagskompetenz nach § 45b SGB XI) haben, werden die Kosten für pflegerische und hauswirtschaftliche Leistungen bis zur gesetzlich festgelegten Pauschale mit der Pflegekasse abgerechnet.
Selbstverständlich können auch Bewohner ohne Einstufung diese Leistungen mit uns vertraglich vereinbaren, tragen jedoch die Kosten dafür in voller Höhe selbst.
Für weitere Fragen bzw. ein ausführliches Informationsgespräch steht Ihnen unsere Pflegedienstleitung für den ambulanten Pflegedienst gern zur Verfügung.

Leistungen nach SGB XI (Pflegeversicherung) sind u. a.
Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes, Hilfe beim An- und Auskleiden, Teilwaschen, Ganzkörperwäsche, Mund- und Zahnpflege, Kämmen / Rasieren, Hilfe beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung, Begleitung bei Aktivitäten, Wechseln der Bettwäsche, Reinigen der Wohnung, Waschen der Wäsche und Kleidung, Einkauf, Zubereiten einer Hauptmahlzeit (auch Diät), Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, Erstbesuch (Beratung).
In Nordrhein-Westfalen werden die vorstehenden Leistungen nach einem Punktesystem bewertet. Die Punkte sind in von der Pflegekasse vorgegebenen Vergütungen umzurechnen. Bitte haben Sie angesichts dieses relativ komplizierten Vergütungssystems und auch der sich ergebenden häufigen Veränderungen Verständnis dafür, wenn wir die Preise hier nicht ausweisen. Entsprechende Anfragen richten Sie bitte an die Leitung des ambulanten Dienstes.
Vor jedem Vertragsabschluß zur Erbringung der genannten Leistungen beraten wir Sie ausführlich und erstellen einen Kostenvoranschlag.
Leistungen nach SGB V (Krankenversicherung) sind u. a.
Arzneimittelgabe, Blutdruckkontrolle, Blutzuckerkontrolle, Injektionen, Katheterwechsel / Blasenspülung, Stomabehandlung, Wundversorgung durch einen Wundmanager, medizinische Einreibungen, Verbandwechsel, An- / Ausziehen von Kompressionsstrümpfen, Anlegen von Kompressionsverbänden.
Bitte beachten Sie: Voraussetzung für eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen ist eine genehmigte ärztliche Verordnung.
Der monatliche Zuschuß wird von der Pflegekasse vorgegeben.
Leistungsvoraussetzung ist eine Einstufung nach SGB XI.
Demnach erstattet die Pflegekasse folgende Beträge:
Pflegestufe 1 bis zu € 450,– pro Monat
Pflegestufe 2 bis zu € 1.100,– pro Monat
Pflegestufe 3 bis zu € 1.550,– pro Monat
Darüber hinausgehende Beträge sind von Ihnen selbst zu tragen.