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Der Leistungskatalog

Unser ambulanter Pflegedienst steht Ihnen an 7 Tagen in der Woche zur Verfügung. Auch in der Nacht sind unsere Mitarbeiter über das Notruf-System für Sie da.

Ärztlich verordnete Maßnahmen (Krankenversicherung SGB V) sowie eine Fülle von pflegerischen und hauswirtschaftlichen Leistungen Pflegeversicherung SGB XI) werden vom ambulanten Dienst erbracht.

Für Bewohner, die einen Leistungsanspruch aus der Pflegeversicherung (mindestens Pflegestufe 1 oder eingeschränkte Alltagskompetenz nach § 45b SGB XI) haben, werden die Kosten für pflegerische und hauswirtschaftliche Leistungen bis zur gesetzlich festgelegten Pauschale mit der Pflegekasse abgerechnet.

Selbstverständlich können auch Bewohner ohne Einstufung diese Leistungen mit uns vertraglich vereinbaren, tragen jedoch die Kosten dafür in voller Höhe selbst.

Für weitere Fragen bzw. ein ausführliches Informationsgespräch steht Ihnen unsere Pflegedienstleitung für den ambulanten Pflegedienst gern zur Verfügung.

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