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Allgemeines

Der monatliche Zuschuß wird von der Pflegekasse vorgegeben.

Leistungsvoraussetzung ist eine Einstufung nach SGB XI.

Demnach erstattet die Pflegekasse folgende Beträge:

Pflegestufe 1 bis zu €    450,– pro Monat

Pflegestufe 2 bis zu € 1.100,– pro Monat

Pflegestufe 3 bis zu € 1.550,– pro Monat

Darüber hinausgehende Beträge sind von Ihnen selbst zu tragen.